Plakettenwert
Der sogenannte Plakettenwert hat nichts mit dem für die AU gültigen Grenzwert gemein. Vielmehr handelt es sich dabei um einen mit herkömmlichen Opazimetern ermittelten Trübungswert, welcher bei der Homologation eines neuen Fahrzeugtyps gemessen und mit dem Toleranzwert 0,5 beaufschlagt wurde.
Das bedeutet beispielsweise: Beträgt der k-Wert (=Trübungswert) bei einer Typprüfung 0,08 m-1, ist der Plakettenwert demzufolge 0,58 m-1. Beträgt der Plakettenwert 0,5, wurde bei der Typprüfung keine Trübung festgestellt.