Durch Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtenschreibers, der in Zukunft auch Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorte speichert, soll unter anderem durch eine genauere Positionsbestimmung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kontrollierbarkeit der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards (Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitregelungen, Entsenderecht) sowie der Marktzugangsregelungen verbessert werden. Bild: Webfleet
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Wissenswertes zum (smarten) Tachographen – Gen. 2

Ab August 2023 ist der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht. Um Fuhrparks bei der Vorbereitung auf die geänderten Vorschriften zu unterstützen, liefern wir einen Überblick zu den bevorstehenden Neuerungen und erklären, was Sie wissen müssen.

Was ist ein smarter Tachograph?

Fahrtenschreiber gibt es schon seit einigen Jahrzehnten, die ersten analogen Geräte wurden in den 1950er Jahren eingesetzt. Übrigens müssen seit 2005 alle zugelassenen Nutzfahrzeuge, die in der EU hergestellt werden, mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Gemäß der Fahrtenschreiberverordnung vom Juni 2019 muss nun jedes neue Fahrzeug mit einem ’smarten Tachographen‘ ausgerüstet sein. Wie ihre Vorgänger zeichnen die intelligenten Fahrtenschreiber den Kilometerstand, die Fahrgeschwindigkeit und die Ruhezeiten der Fahrer auf. Der Zweck des intelligenten Fahrtenschreibers bleibt dabei derselbe wie bei der analogen Version: Er soll das Wohlbefinden des Fahrers gewährleisten und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Als digitale Geräte bieten smarte Tachographen darüber hinaus eine Reihe moderner Funktionen, angefangen von einer viel höheren Sicherheit, über eine verbesserte Effizienz bis hin zu einer offenen Schnittstelle für zusätzliche Dienste und Integrationen. Ein großer Vorteil des intelligenten Fahrtenschreibers ist das spezifische Nahbereichs-Kommunikationssystem, das die Flotteninspektionen optimiert.

Warum ist der Fahrtenschreiber der zweiten Generation vorgeschrieben?

2019 ersetzten die smarten Tachographen die ersten Versionen digitaler Fahrtenschreiber. Im Rahmen einer neuen Gesetzgebung, die zum Ziel hat, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern, klare Regeln für die Beschäftigung von Fahrern aufzustellen und den fairen Wettbewerb im Verkehrssektor zu fördern, erfolgte im Sommer 2021 eine Anpassung der Vorgaben zu smarten Tachographen. Dabei wurden die Rahmenbedingungen für smarte Tachographen der zweiten Generation definiert. Diese Gesetzgebungsänderung wird als Mobilitätspaket 1 bezeichnet, welches unter anderem folgende Punkte vorsieht:

  • Fahrer dürfen ihre 45-stündigen Ruhezeiten nicht in ihren Fahrkabinen verbringen. Unternehmen im internationalen Güterverkehr müssen ihre Tourpläne dementsprechend so organisieren, dass es ihren Fahrern möglich ist, regelmäßig nach Hause zu fahren. Unternehmen müssen für Unterkunftskosten aufkommen, wenn die Ruhezeit außer Haus genommen werden muss.
  • Fahrtenschreiber werden künftig zur Registrierung von Grenzübertritten eingesetzt, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und illegale Praktiken zu bekämpfen. Um „systematische Kabotage“ zu verhindern, wird es auch eine obligatorische „Abkühlzeit“ von vier Tagen geben. Betreiber mit leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 Tonnen unterliegen im grenzüberschreitenden Güterverkehr nun auch den Regeln für Transportunternehmen. Damit müssen in diesem Rahmen künftig auch Transporter mit Tachographen ausgestattet werden. Wichtig: Für die rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse erforderlich.
  • Gleiches Entgelt für Fahrer wird nationale Lohnsysteme ersetzen.
  • Der Smart Tachograph der zweiten Generation wird die Durchsetzung der überarbeiteten EU-Rechtsvorschriften unterstützen. Fuhrparks sollten die von der Europäischen Kommission genannten Eckdaten beachten:
  • Ab August 2023 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein.
  • Für zugelassene Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist der Einbau der zweiten Generation bis spätestens August 2025 vorgeschrieben – mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2024 für Fahrzeuge, die bisher noch mit noch keinem Smart Tachographen ausgestattet waren, und bis zum 18. August 2025 für Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtenschreibern der Version 1.
  • Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Straßenverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein.

Was ist neu am intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation?

Neben der Registrierung von Grenzübertritten wird in der Smart Tachograph Version 2 auch aufgezeichnet, wann ein Fahrzeug be- oder entladen wird. Zu weiteren Neuerungen der zweiten Generation gehören verstärkte Mechanismen zum Schutz vor Manipulationen. Zudem können Fuhrparks fahrerbezogene Daten aus dem Smart Tachograph Version 2 insgesamt 56 Tage lang speichern – doppelt so lange wie bei Version 1. Die verdoppelte Speicherzeit führt zu einer größeren Transparenz – Fuhrparkleiter können die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer leichter überwachen und sicherstellen, dass die Pausen eingehalten werden. Außerdem bedeuten regelmäßige Software-Updates, dass Fuhrparkbetreiber sich auf die Konsistenz der Fahrtenschreiber in ihrem Unternehmen verlassen können.
Der intelligente Fahrtenschreiber der Version 2 ist im Vergleich zu seinen Vorgängern effizienter, sicherer und mit modernen Technologien kompatibel. Dadurch sind Flotten in der komfortablen Lage, die Vorteile ihrer Fahrtenschreiberdaten optimal nutzen zu können.

Die Rolle der Telematik bei der Verwaltung von Fahrtenschreiberdaten

Die Einhaltung von Vorschriften ist für Fuhrparkleitern ein unbedingtes Muss. Schließlich kann die Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften für Fahrer zu Geldstrafen, strafrechtlicher Verfolgung oder dem Verlust der Betriebsgenehmigung führen. Manuelle Downloads können viel Zeit in Anspruch nehmen – und sind mit viel Verwaltungsaufwand verbunden. Ein digitaler Tachograph im Rahmen einer Telematiklösung sorgt für mehr Sicherheit, da sie die Einhaltung der Vorschriften automatisiert und manuelle Verwaltungsaufgaben überflüssig macht.

Aus diesem Grund entscheiden sich Fuhrparks für Lösungen wie beispielweise den Webfleet Tachograph Manager, der die Einhaltung der Vorschriften durch Remote-Downloads von Daten, durch ein sicheres Archiv und umfassende Analysen vereinfacht. Umfangreiche Reports geben einen Überblick über zu erwartende Bußgelder, soziale Verstöße und Tipps zur Unterstützung der Fahrer bei der Einhaltung der Vorschriften.