Lkw und Busse: Europaweite Pflicht für Fahrerassistenzsysteme für neue Fahrzeugtypen
Zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme sind seit dem 06. Juli 2022 in den EU-Mitgliedsstaaten auch für Lkw und Busse verpflichtend. Die Regelung gilt für neue Fahrzeugtypen. Möglich macht das die Revision der sogenannten „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General-Safety-Regulation, EU-Verordnung 2019/2144). Diese Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen trat am 05. Januar 2020 in Kraft. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024.
„Mit der europäischen General-Safety-Regulation werden zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme ab heute verpflichtend. Die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen wird deutlich erhöht. Das ist ein kräftiger Rückenwind für die Vision Zero! Aber Vorsicht: Die Verordnung betrifft erst einmal Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein. Bis dahin muss sich jede Einzelperson beim Autokauf genau informieren, welche Assistenten schon verbaut sind“, erklärt Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).
Vorgeschrieben werden Systeme wie Notbrems-, Abbiege-, Spurhalte- oder Rückfahrassistenten. Diese Systeme tragen dazu bei, zukünftig zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle, wie etwa Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrenden zu verhindern. In den kommenden Jahren folgenden dann weitere hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme, wie die Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern (2024) oder der Unfalldatenspeicher für Lkw und Busse (2026).
Für die Fahrzeugklassen M2/M3/N2/N3 (Lkw und Busse) sind seit dem 6. 7. 2022 folgende Systeme für neue Fahrzeugtypen verpflichtend:
• Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
• Notbremslicht
• Rückfahrassistent
• Abbiegeassistent
• Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
• Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
• Schutz vor Cyberangriffen
• Reifendrucküberwachung (TPMS)
• Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)
Bereits für Neuzulassungen (Klassen M2/M3/N2/N3) gilt außerdem:
• Spurhaltewarnsystem
• Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS*)
*AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 verpflichtend!