Intelligente Tachographen: Was müssen Nfz-Betriebe bei der Prüfung beachten?
Auf viele Nutzfahrzeug-Werkstätten kommt erstmals die nach Anhang 1C erweiterte Prüfung nach §57b des Tachografen zu. Die ersten Betriebe haben bereits, seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 165/2014 sowie 2018/502 im Sommer 2019 und der Einführung der neuen, intelligenten Generation von Tachografen, das neue Prüfverfahren bei der DTCO-Kalibrierung in Neufahrzeugen angewandt. Doch erst jetzt kommen die ersten Fahrzeuge mit dem intelligenten Tachografen zur vorgeschriebenen, zweijährlichen Prüfung und Wartung in die Nutzfahrzeug-Werkstätten.
Neue Anforderungen
Der intelligente Tachograf verfügt über neue Schnittstellen. Der Nfz-Profi muss in der Lage sein, auch diese Schnittstellen zu prüfen. Neben bekannten Aufgaben wie dem Check der Unversehrtheit der Kitas-Plombe oder der Speicherfunktionen des Fahrtenschreibers, müssen jetzt auch die DSRC-Schnittstelle sowie der Satellitenempfang getestet werden. Für diese Vorgänge haben Prüfer die entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von intelligenten Fahrtenschreibern nachzuweisen. Zudem benötigen prüfende Werkstätten eine Werkstattkarte der zweiten Generation. Entsprechende Prüftools wie das VDO-Workshop-Tablet erleichtern diese Arbeit.
Kundenservice
Viele Nfz-Werkstätten stellen sich dem Technologieunternehmen Continental zufolge, die Frage, ob sich der Aufwand und das damit verbundene Investment in DRSC- und GNSS-Kontrollgeräte sowie die weitere Prüf-Peripherie auch lohne. Markus Weide, Tachografen-Experte bei Continental, rät den Betreibern von Werkstätten auch die Verknüpfung des Tachografen-Checks mit anderen Wartungsterminen zu berücksichtigen. „Eine Streichung der §57b-Prüfungen aus dem Service-Portfolio einer Werkstatt könne sogar zum Verlust von Bestandskunden führen“, so Weide. Unnötige Stand- und Ausfallzeiten seien aufgrund zweier verschiedener Termine für die Inspektion in Werkstatt A und die Tachografen-Prüfung in Werkstatt B zu vermeiden.
„Eine Streichung der §57b-Prüfungen aus dem Service-Portfolio könne zum Verlust von Bestandskunden führen“, so Markus Weide, Tachografen-Experte bei Continental
In Zukunft mehr Prüfungen
Heute deutet sich bereits an, dass in Zukunft mit einer Vielzahl neu zu kalibrierender Tachografen gerechnet werden darf. Das Mobilitätspaket 1 schreibt bis spätestens Herbst 2025 die Umrüstung aller Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf die kommende zweite Generation des intelligenten Tachografen vor, zumindest wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind. Weniger als ein Jahr später wird das digitale Kontrollgerät auch für leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr Pflicht. „Mit Blick auf dieses Marktpotenzial sollten sich Werkstätten weniger die Frage stellen, ob man die Prüfung nach §57b künftig noch anbieten will, sondern, wie man den Prüfprozess so schnell und sicher wie möglich durchführen kann“, so Weide.
Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 1-2/2021 der Krafthand-Truck.