EMK-Förderprogramm für Neufahrzeuge: Reifen, RDKS-Systeme und E-Trailer förderfähig
Vom 24. Juli 2023 bis zum 31. März 2024 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) die Anschaffung von neuen, rollwiderstandsoptimierten Reifen für neue Nutzfahrzeuge und Trailer. Zusätzlich sind RDKS-Systeme, aber auch E-Trailer förderfähig.
Das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK) ermöglicht Zuschüsse von 15, 20 oder 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro je energiemindernder Komponente. E-Trailer werden mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Den Zuschuss gewährt die Behörde für Komponenten, die erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bieten und den Energieverbrauch des Lastzugs verringern. Damit erweitert das Bundesamt bisherige Förderprogramme, wie De-minimis, auch mit Blick auf die Erstausrüstung.
Förderprogramm für Fahrzeuge zur Güterbeförderung >3,5 Tonnen umfasst auch Reifen.
Die Positivliste umfasst auch Reifen der Energieeffizienzklasse A für Antriebsachsen von Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 sowie der Energieeffizienzklassen A und B für nicht angetriebene Achsen an Nutzfahrzeugen, Aufliegern und Anhängern. Reifen der Energieeffizienzklasse C für nicht angetriebene Achsen sind dann förderfähig, wenn Reifen der Klassen A und B für das Fahrzeug entweder nicht verfügbar oder dem Bestimmungszweck des Fahrzeugs nicht dienlich sind. In diesem Fall ist ein Herstellernachweis erforderlich, der das belegt.
Reifendruck-Kontrollsysteme ebenfalls förderfähig
Auch cloudbasierte und telematikgestützte Reifendruck-Kontrollsysteme (wie beispielsweise ContiConnect und ContiPressureCheck mit Telematikanbindung) sind im Rahmen des EMK förderfähig. Die Reifensensoren messen ständig die Temperatur und den Druck im Inneren der Reifen und warnen, wenn der Reifeninnendruck vom Sollwert abweicht. So vermeidet die Technik Reifenschäden und Mehrverbrauch durch zu geringen oder übermäßigen Reifenfülldruck.
Unternehmensgröße bestimmt Förderbetrag
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Nutzfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr unterwegs sind. Der Förderbetrag richtet sich nach der Größe des antragstellenden Unternehmens entsprechend der Definition von Kleinst- sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Kommen an einem Fahrzeug mehrere energiemindernde Komponenten zum Einsatz, die der Positivliste entsprechen, so ist die Addition einzelner Förderbeträge zulässig, es sei denn, die Maßnahmen heben sich in der Wirkung gegenseitig auf. Komponenten, die zur Serienausstattung eines Fahrzeugs gehören oder durch Gesetze für ein Fahrzeug verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Keine Rolle für den Erhalt der Förderung spielt es jedoch, auf welche Art ein Flottenbetreiber die Ausstattungsoptionen beschafft. Ob Kauf, Finanzierung, Miete oder Leasing: Entscheidend ist allein, dass das mit energiemindernden Komponenten ausgerüstete Fahrzeug mindestens 24 Monate in der Flotte verbleibt.
Infos und Förderanträge
Informationen zum Förderprogramm einschließlich Positivliste und der Definition von KMU sowie Antragsformulare zum Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ finden Flottenbetreiber auf der Website des BALM in der Rubrik Förderprogramme im Bereich Güterverkehr-EMK.