Einzelabnahme: Ein Brennstoffzellen-Lkw von FES auf Basis eines FRAMO hat kürzlich erfolgreich ein Zulassungsverfahren für den Straßenverkehr durchlaufen. Bild: TÜV Thüringen
E-Antrieb (BEV/FCEV)

Einzelabnahme für FRAMO-Lkw mit Brennstoffzelle von FES vom TÜV Thüringen

Auf der Suche nach lokal emissionsfreien Antriebslösungen setzen die Hersteller schwerer Lkw verstärkt auf die Brennstoffzellen-Technologie, mit deren Hilfe sich ein vollelektrischer Antrieb und damit ein umweltfreundlicher Schwerlastverkehr realisieren lassen.  Ein Beispiel für einen emissionsfreien Lkw ist der neuentwickelte Brennstoffzellen-Lkw der FES GmbH Fahrzeug-Entwicklung Sachsen auf FRAMO-Basis. Den ersten Erprobungsträger hat der Technische Dienst des TÜV Thüringen im Rahmen einer EG-Einzelgenehmigung geprüft.

Wie jedes andere Fahrzeug muss auch der Brennstoffzellen-Lkw von FES auf Basis eines FRAMO ein Zulassungsverfahren für den Straßenverkehr durchlaufen. Für ihren Erprobungsträger strebten die beiden Hersteller, einerseits die FES GmbH Fahrzeug‑Entwicklung Sachsen aus Zwickau und die FRAMO GmbH aus dem thüringischen Löbichau, eine EG-Einzelgenehmigung an. Die Sachverständigen vom Technischen Dienst Gesamtfahrzeug des TÜV Thüringen haben den vollelektrischen Lkw mit seiner Brennstoffzelle hierzu auf Herz und Nieren überprüft.

Warngeräusch-Generator und EMV

Zur Einzelabnahme gehören beispielsweise verschiedene Geräuschmessungen. Hierbei werden einerseits die Vorbeifahrgeräusche gemäß UNECE R134 und nach VO(EU) 540/2014 gemessen, anderseits müssen sie aber auch über ein Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) verfügen. Hierbei handelt es sich um einen Warngeräusch-Generator, der Fußgänger und Radfahrer auf das leise Fahrzeug aufmerksam macht. Darüber hinaus musste sich der Lkw einer elektromagnetischen Verträglichkeitsprüfung gemäß UNECE R10 unterziehen. Eine weitere Anforderung für eine EG-Einzelgenehmigung und für die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit ist die Überprüfung der Geschwindigkeits-Begrenzungseinrichtungen gemäß der UNECE R89. Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Fahrzeugen mit einem Elektroantrieb sind besonders hoch, daher musste auch die elektrische Sicherheit gemäß der UNECE R100 am vollelektrischen Brennstoffzellen-Lkw geprüft werden. Eine Formsache ist hingegen die Überprüfung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds sowie die Einhaltung der europäischen FIN-Verordnung, die eine eindeutige Identifizierung von Hersteller und Typ ermöglicht.

Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Prüfungen durch den TÜV Thüringen und dem Erteilen der Einzelgenehmigung seitens der Genehmigungsbehörden soll der Brennstoffzellen-Lkw am 22. Juli in Zwickau der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das 18 Tonnen schwere Fahrzeug basiert auf einem OEM-Fahrgestell und ist der erste Erprobungsträger. Als Serienfahrzeug könnte es künftig im Bereich der City-Logistik zum Einsatz kommen und je nach Aufbau beispielsweise als Kühltransporter genutzt werden.