Eine Frage des Niveaus – Scheinwerfer-Prüfplätze für Lkw
Zu den wesentlichen Anforderungen der Scheinwerferprüfrichtlinie gehören die in ‚Anlage vier‘ aufgeführten Vorgaben zu Aufstellflächen für Fahrzeuge und Scheinwerfer-Einstellgeräte (SEP). Während sich die Regelungen für den Pkw-Bereich noch als einfacher umsetzbar darstellen, sind die Herausforderungen für Nutzfahrzeugbetriebe aufgrund der größeren Flächen und Gewichtsbelastungen deutlich höher. Spezialisierte Unternehmen wie RMI-Tec aus Isny im Allgäu bieten auch für Lkw-Betriebe entsprechende Lösungen an. Unser Beispiel zeigt die nachträgliche Installation einer nivellierbarem Aufstellfläche bei der Firma Fischbacher in Nußdorf am Inn.
Exakt eingestellt
Mit der Überarbeitung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie reagierte der Gesetzgeber auf die technische Weiterentwicklung von Lichtsystemen, wie sie in aktuellen Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Längst hat auch im Lkw-Bereich Xenon- oder LED-Licht Einzug gehalten. Spätestens seitdem wissen Verkehrsteilnehmer, was falsch eingestellte, hochleistungsfähige ‚High-Tech‘-Scheinwerfer bedeuten können. Blendungen, mitunter temporärer und hochgefährlicher ‚Blindflug‘, sind die Folgen. Erst mit der Richtline 23/2018 vom 12.11.2018 wurde auf eine der Hauptursachen für falsch eingestellte Scheinwerfer eingegangen, eine unebene Einstellfläche, wie sie in zahlreichen Lkw-Werkstätten nach wie vor zu finden ist. Der Gesetzgeber definierte exakten Toleranzen, (siehe Grafik), wann eine Aufstellfläche als ‚eben‘ gilt.
Probleme
Mit der neuen Richtlinie lieferten auch verschiedene Anbieter entsprechende Lösungen, die die Anforderungen an eine ebene Einstellfläche erfüllen sollten. Diese reichten von Maßnahmen zur Fundamentbearbeitung, über eine nachträgliche Bodenbeschichtung bis hin zu Fahrflächen-Hebebühnen. Doch bei näherer Betrachtung ergaben sich zahlreiche Probleme, zu hohe Kosten, speziell bei einer nachträglichen Umsetzung in einer bestehenden Werkstatt.
Eben – deswegen
Für das Unternehmen Fischbacher in Nußdorf am Inn kam deshalb nur eine nachträglich eingebaute und nivellierbare Fahrzeug-Aufstellfläche in Betracht. Realisiert hat die Umsetzung die Firma RMI-Tec. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit und Unterkellerung konnten keine Fundamentarbeiten durchgeführt werden. Auch der Nutzungsausfall des Stellplatzes hätte sich negativ ausgewirkt. Die Fahrzeug-Aufstellfläche der Allgäuer Firma konnte hingegen binnen weniger Stunden und ohne weitere Baumaßnahmen installiert werden. „Das System kann später auch problemlos abgebaut und an einer anderen Stelle wieder aufgebaut werden“, so Manfred Rudhart, Inhaber von RMI-Tec. Auch die spezifischen Anforderungen von Mercedes-Benz sind durch die Aufstellfläche erfüllt worden, was für Anton Bader, Eigentümer der Firma Fischbacher, ein Mercedes-Benz-Servicebetrieb, eine klare Vorgabe war.
Eine zusätzliche Herausforderung stellt die Aufstell- und Verschiebe-Fläche für das eigentliche Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät (SEP) dar. Diese unterliegt gemäß der neuen Richtline ebenfalls besonderen Anforderungen an die Ebenheit. Die optimale Lösung sind laut Rudhart nivellierbare Lauf- und Führungsschienen, wie sie beispielsweise von Mercedes-Benz gefordert werden. Damit sie von Nutzfahrzeugen beschädigungsfrei überfahren werden können, bietet RMI-Tec verschiedene Lösungen wie Rampensysteme oder Unterflurlösungen, insbesondere auch für den Schwerlastbereich an. Eine Alternative zu Führungsschienen, sind digitale Scheinwerfer-Einstellgeräte, wie beispielsweise dem Luminoscope PLA35 von L.E.T. Die Geräte sind in der Lage Unebenheiten im Bereich der Aufstellfläche durch eine integrierte elektronische Wasserwaage auszugleichen.
Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 1-2/2021 der Krafthand-Truck.