Die Tacho-Uhr tickt
Im Juni 2019 ändert sich einiges für die europäische Nutzfahrzeug-Branche, denn dann ist mit dem ‚intelligenten Tachographen‘ die nächste Generation des digitalen Fahrtenschreibers Pflicht. Neben Vorteilen für die Behörden und Erleichterungen für die Fuhrparkmanager bringt das neue Kontrollgerät vor allem aber Änderungen für § 57b-Werkstätten mit sich. Ein Experte von Stoneridge hat KRAFTHAND-Truck verraten, worauf sich diese einstellen müssen.
Die neue Fahrtenschreibergeneration soll vor allem eines bringen: höhere Sicherheitsstandards. Die Ziele, die man damit verfolgt, sind weniger Manipulationen, effizientere Systemkontrollen sowie ein geringerer bürokratischer Aufwand für Spediteure und deren Fuhrparkmanager“, berichtet Klaus Weithaler, Business Unit Manager bei Stoneridge Aftermarket im badischen Mühlacker, mit Blick auf die Einführung des ‚intelligenten‘ Digitalen Tachographen im Juni 2019. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge und Busse über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ein solches Kontrollgerät der neuesten Generation an Bord haben. Für Altgeräte indes gilt dem Fachmann zufolge Bestandsschutz: sie dürfen weiter genutzt und müssen nicht erneuert werden.
Technische Neuerungen
Im Prinzip sind die Rahmenbedingungen für aktuelle sowie intelligente Fahrtenschreiber identisch, so Weithaler. Fuhrparkbetreiber und Fahrer innerhalb Europa müssten sich nach wie vor an Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz halten. Und auch die neuen, intelligenten Fahrtenschreiber müssten in der Werkstatt programmiert und geprüft werden. Die Unterschiede der neuen zur aktuellen Fahrtenschreibergeneration liegt demnach vor allem in deren Technik: sie besitzt einige neue Systemkomponenten, etwa ein GNSS-Modul (Global Navigation Satellite System), das die Fahrzeugposition zu Beginn und am Ende jeder Fahrt sowie alle 3 Stunden aufzeichnet. Zusätzlich sollen die Kontrollbehörden über eine DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) per Ferndiagnose mit dem intelligenten Fahrtenschreiber kommunizieren können, ohne das Fahrzeug anzuhalten. „Prinzipiell könnte das übertragene Datenpaket Informationen über mögliche Verstöße beinhalten, jedoch werden nur ausgewählte Daten abgefragt“, erklärt der Experte von Stoneridge.
Anforderungen für Tacho-Werkstätten
Die größten Auswirkungen dürfte die kommende Gerätegeneration auf das
Handling in Tachographen-Werkstätten haben. So wie auch heute bereits üblich wird er intelligente Fahrtenschreiber konfiguriert, programmiert und geprüft. Allerdings erlangt die § 57b-Prüfung an den neuen Geräten eine vollständige Funktionsprüfung des GNSS- und DSRC-Moduls. Abhängig von der bisher verwendeten Werkstattausstattung könnten laut Weithaler „Anpassungen in Form von euanschaffungen und zusätzlichen Investitionen nötig werden.
„Stoneridge-Kunden werden ihren drahtlosen ‚Optimo2‘-Tester aber problemlos weiter nutzen können. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass ihr Gerät mit den neuesten Updates ausgestattet ist, die zum Prüfen des neuen Fahrtenschreibers notwendig sind. Zudem gibt es eine entsprechende aktualisierte `CITO2‘-Software“, erläutert der Fachmann. Darüber hinaus benötigte § 57b-Prüfer eine neue Werkstattkarte, denn mit der alten sei eine § 57b-Prüfung an den neuen Geräten nicht möglich. Außerdem sei wegen der neuen Prüfinhalte eine spezielle, zusätzliche Schulung erforderlich. Zudem gibt es eine neue Prüfplakette, die zusätzliche Informationen enthält. „Stoneridge-Partner werden jedoch bestehende Drucker und Plaketten jedoch weiterhin benutzen können“, stellt Weithaler in Aussicht. Als weitere Neuerung wird es dem Experten zufolge neue Plomben geben, die eine einzigartige Identifikationsnummer vom Hersteller erhalten. Diese Maßnahme soll eine vollständige Rückverfolgbarkeit vom Hersteller bis zum Verbauer gewährleisten. Auch Stoneridge werde zertifizierte Plomben herstellen und diese seinem Partnernetzwerk zur Verfügung stellen. Gemäß der EU-Verordnung müssen § 57b-Werkstätten diese Plomben nach dem Einbauen beziehungsweise Prüfen entsprechend registrieren. „Die verwendete Identifikationsnummer ist zudem auf der Fahrzeugplakette zu vermerken“, so Weithaler.
Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 2/18 der Krafthand-Truck.