Lkw-Flottenerneuerung und Zuschüsse
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des ‚Flottenaustauschprogramms‘ die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen, mit bis zu 15.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass gleichzeitig ein älterer Lastkraftwagen, der lediglich die Abgasstufen Euro III, IV oder V erfüllt, aus dem Verkehr gezogen wird. Umgangssprachlich spricht man von der ‚Abwrackprämie‘ für Lkw. Zusätzlich gewährt der Bund einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro (höchstens jedoch 60 Prozent der Gesamtkosten) für die Anschaffung intelligenter Trailer- Technologie, wie zum Beispiel Technologien zur Reifendruckmessung, zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder für aerodynamische Anbauteile. Die Förderung basiert auf den Beschlüssen der ‚konzertierten Aktion Mobilität‘ (KAM). Im Übrigen: Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die neuen Lkw zusätzlich über einen Abbiegeassistenzsystem verfügen.
„Unser Ziel ist es, nachhaltig die CO2-Emissionen der Nutzfahrzeugflotte zu senken, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten und der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen“, so Bundesminister Andreas Scheuer (BMVI).
Die Antragsfrist beginnt am 26.1.2021 und endet am 15.4.2021. Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestalte sich das Antragsverfahren anwenderfreundlich, man benötige lediglich eine überschaubare Anzahl an Nachweisen. Anträge können ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite https://antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal) gestellt werden.