Bundesamt für Logistik und Mobilität bezuschusst auch 2024 Nfz-Technologien für mehr Effizienz und Sicherheit und nennt das Förderprogramm jetzt 'Umweltschutz und Sicherheit'. Bild: Georg Blenk
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Antragsstart für Förderprogramm ‚Umweltschutz und Sicherheit‘ am 5.2.2024

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität bezuschusst 2024 erneut Nutzfahrzeug-Technologien für mehr Effizienz und Sicherheit, wobei die Haushaltsmittel für das Förderjahr 2023 bereits ausgeschöpft sind. Nicht alle Antragsteller die letztes Jahr einen Antrag gestellt haben, kommen also in den Genuss der Förderung, können aber ab dem 5.2.20224, 9.00 Uhr erneut einen Förderantrag stellen. Dies gilt natürlich auch für Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag zum Förderprogramm ‚Umweltschutz und Sicherheit‘ (vormals „De-minimis“) gestellt haben. Anträge können über das eService-Portal gestellt werden.

Was ist förderfähig?

Gefördert werden fahrzeugbezogene Maßnahme (zum Beispiel der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland sowie Maßnahme zur Effizienzsteigerung (zum Beispiel der Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen).  Details sind der aktuellen Positivliste (2023) zu entnehmen.

Neuer Name

Mit dem neuen Namen möchte das Bundesamt mit einem Missverständnis aufräumen: In der juristischen Fachsprache bedeutet „De-minimis“ soviel wie „Bagatelle, Kleinigkeit“ und bezieht sich auf die von der EU erlaubten Höchstbeträge für die Förderung von Transportunternehmen. Die Wirkung der geförderten Technologien ist jedoch alles andere als geringfügig: Sie können den Kraftstoffverbrauch, die CO2- und Lärmemissionen ebenso drastisch senken wie das Unfall- und Diebstahlrisiko. Vorausgesetzt, man stellt seinen Antrag rechtzeitig – und wählt förderfähige Lösungen aus, die maximalen Nutzen versprechen.

Beispiel: BPW

Die BPW Gruppe, beispielsweise bietet ein breites Spektrum an förderfähigen Lösungen für Trailer an, die den Transport wirtschaftlicher, sicherer und umweltfreundlicher machen. Einige erfüllen die Fördervoraussetzungen mehrfach: Dazu gehört die Nachlauflenkachse LL, mit der die Manövrierfähigkeit des Trailers erhöht und dessen Reifenabrieb gesenkt wird. Doppelt förderwürdig ist auch das automatische BPW Reifendruckregelsystem (RDKS/RDRS) AirSave: Es schützt vor unfallträchtigen Reifenplatzern und spart bei einer Laufleistung von 120.000 Kilometern (durchschnittliche Druckabweichung von zehn Prozent) im Jahr laut BPW bis zu 250 Liter Diesel und damit 655 Kilogramm CO2. Zudem erhöhe AirSave die Lebensdauer der Reifen um bis zu zehn Prozent.

Auch Maßnahmen zum Diebstahlschutz werden bezuschusst

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität bezuschusst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen. Hier bieten die Telematik-Experten der BPW Gruppe vielfältige Lösungen an: Über das Telematikportal Cargofleet3 von idem telematics lässt sich der Trailer orten, sein Aktionsradius per Geofencing kontrollieren und der Öffnungsstatus der Türen überwachen.
BPW bietet Transportunternehmen online einen Überblick über förderfähige Lösungen. Darüber hinaus hält BPW auch einen Amortisationsrechner vor, mit dem sich die Einspareffekte vieler Lösungen in Abhängigkeit von Laufleistung, Achsanzahl und anderen individuellen Kriterien ermitteln lassen. Sie amortisieren sich teilweise schon im ersten Betriebsjahr. Durch die staatliche Förderung wird der „Return on Investment“ noch weiter vorgezogen.