Diverse Systemanbieter werben häufig für den Fall eines Glasschadens damit, dass sie die Selbstbeteiligung des Kunden erstatten. Solche Angebote sind gleichwohl nicht immer in Einklang mit dem Wettbewerbsrecht zu bringen, wie ein Urteil des Landgerichts Köln beweist (Az.: 81 O 72/11). mehr …