Thema: Versicherung

Recht

Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzfahrzeug nach Unfall

Nach einem Unfall hat der Geschädigte für die Zeit der Reparatur das Recht, vom Unfallgegner beziehungsweise seiner Versicherung entweder eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen oder ein entsprechendes Ersatzfahrzeug anzumieten. Im Brennpunkt stehen seit einigen Jahren die Kosten des Leihwagens. Inzwischen kürzen die meisten Versicherungsgesellschaften die ursprünglich geforderten Kosten oder versuchen auf einem anderen Weg, entstandene Kosten nachträglich zu reduzieren. So auch in folgendem Beispiel des BGH (Az.: I ZR 85/10). mehr …

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Bei ‚müheloser Erreichbarkeit‘ gelten Verrechnungssätze der freien Werkstätten

Neben den Mietwagenkosten, die der Geschädigte nach einem Unfall der gegnerischen Versicherung grundsätzlich in Rechnung stellen kann, hat sich in den letzten Jahren als weiterer Streitpunkt die Abrechnung des Unfalls auf Gutachtenbasis etabliert. Insbesondere die im Sachverständigengutachten verwendeten Stundenverrechnungssätze stoßen bei einigen Haftpflichtversicherern bisweilen auf wenig Gegenliebe. mehr …

Dr. Herbert Wilhelm | | Recht