Sachmängel: BGH kippt verkürzte Verjährungsfrist
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verjährungsverkürzung der Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen von zwei Jahren auf ein Jahr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Sachmängelhaftungsansprüche von Verbrauchern und gewerblichen Kunden verjähren daher erst in zwei Jahren. mehr …