Keramik-Glühkerzen sind aufgrund ihrer besonderen Materialeigenschaften gegen Stoß und Biegung sehr empfindlich. Wenn eine ungeschützte Keramik-Glühkerze aus einer Höhe von lediglich 2 cm herunterfällt, darf diese Kerze nicht mehr verbaut werden, teilt Beru mit. Ansonsten besteht die Gefahr von zunächst unsichtbaren Rissen im Keramikkörper. mehr …