Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf einen Leihwagen oder auf den sogenannten Nutzungsausfall. Strittig ist seit Jahren die Höhe der Mietwagenkosten, die der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden dürfen, sofern der Geschädigte den Leihwagen wählt. mehr …