Hat eine Kfz-Werkstatt die Räder eines Fahrzeugs ab- und wieder anmontiert, muss sie den Kunden deutlich daran erinnern nach 50 bis 100 Kilometern die Radschrauben nachzuziehen. Wie die D.A.S. – Rechtsschutzversicherung mitteilt, reicht nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg ein einfacher Hinweis auf der Rechnung nicht aus. Nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg (LG Heidelberg, Az. 1 S 9/10) reicht ein einfacher Hinweis auf der Rechnung nicht aus. mehr …