Neben der Gewährleistung erfreut sich das Produkthaftungsrecht einer besonderen Beliebtheit – vor allem beim Verbraucher. Während der Kunde im Gewährleistungsfall lediglich den Verkäufer zur Verantwortung ziehen kann, verschafft ihm das Produkthaftungsrecht den Anspruch, Schäden direkt beim Hersteller einzufordern. Zudem unterliegt das Produkthaftungsrecht nicht den kurzen Verjährungsfristen des Kaufrechts. mehr …