Zulässig: Gutachterkosten entsprechend Verschuldensquote aufteilen
Für die Ermittlung der Reparaturkosten nach einem Unfall erweist sich in vielen Fällen ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten als hilfreich. Denn neben dem Reparaturaufwand werden darin gegebenenfalls weitere Wertminderungen berücksichtigt und dementsprechend beziffert. Normalerweise werden diese im Gutachten aufgeführten Kosten von der Versicherung des Schädigers erstattet. mehr …