Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine Haftpflichtversicherung die in Rechnung gestellten Reparaturkosten aus einem Unfall an den Geschädigten nicht zahlen muss, sofern dieser den Schaden nicht ‚gutachtentreu‘ instandsetzen lässt (Az.: VI ZR 387/14). Im konkreten Fall ermittelte der Sachverständige Kosten für die Instandsetzung in Höhe von 2.973,49 Euro brutto; der Wiederbeschaffungswert betrug 1.600 Euro, der Restwert 470 Euro. mehr …