Die Haftung des Staates ist bei Prüfnachlässigkeiten von amtlich bestellten Sachverständigen nur begrenzt möglich. Vor einiger Zeit wurde in der automobilen Fachpresse und auch in der KRAFTHAND die Möglichkeit diskutiert, dass bei Fahrzeugmängeln nicht der Kfz-Betrieb, sondern der Staat haften könnte, sofern ein amtlicher Sachverständiger seinen Prüfungspflichten nicht nachkam (siehe Ausgabe 4/2011, S. 49). mehr …