Verschweigt ein Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens den Einbau eines leistungssteigernden Chips, so stellt dies nicht nur einen Sachmangel dar, darüber hinaus muss er sich den Vorwurf der „arglistigen Täuschung“ gefallen lassen, so das Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-28 U 186/10, 28 U 186/10). mehr …