Das OLG Hamm (Az.: 28 U 207/13) hat in einem kürzlich entschiedenen Fall den Rücktritt eines Käufers vom Kaufvertrag bestätigt: Der in Weißrussland (Minsk) lebende Käufer erwarb bei einem deutschen Gebrauchtwagenhändler einen Off-Roader. Als er diesen nach Minsk überführen wollte, fiel den Behörden auf, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) nicht am Fahrzeug eingestanzt war, sondern lediglich aufgeklebt. mehr …