Kfz-Händler muss endgültige Mangelbeseitigung nicht zusichern
Der Kfz-Händler ist bei Abschluss von Nachbesserungsarbeiten nicht verpflichtet, gegenüber dem Käufer zuzusichern, dass mit der Reparaturmaßnahme der Defekt und somit der Mangel am Fahrzeug endgültig beseitigt sei, so das OLG Saarbrücken (Az.: 4 U 152/02-20). Der Käufer kann insofern allein aufgrund dieser Weigerung nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. mehr …