Nach einem Urteil des OLG Nürnberg (Az.: 8 U 42/10) hat ein Reifenhändler vor dem Verkauf gebrauchter Reifen anhand der aufgebrachten DOT-Nummer und weiterer Umstände zu prüfen, ob die Reifen noch verkehrssicher sind. Ist ein Unfall auf einen nicht verkehrssicheren Reifen zurückzuführen, könnte im Zweifel der Händler zum Ersatz der Schäden herangezogen werden. mehr …