Häufig gewähren auch Kinder oder die Ehefrau ihrem Vater bzw. Ehemann für seinen Kfz-Betrieb (in Form einer GmbH) ein Darlehen. Meist profitieren beide Seiten – die Zinsen sind oftmals niedriger als bei einer Bank. Zudem bleibt das Geld ‚in der Familie’. Jetzt hat der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen (siehe dazu etwa Az. VIII R 31/11) entschieden, dass auch Familienmitglieder von Unternehmensinhabern ihre Zinsen lediglich in Höhe der Abgeltungsteuer (25 Prozent) zu besteuern haben, wenn sie ihr Geld dem Angehörigen für dessen Unternehmen zur Verfügung stellen, das er in der Rechtsform einer GmbH betreibt. mehr …