Seit dem 1. Juli 2012 gilt für alle Dieselfahrzeuge (Pkw/Nutzfahrzeuge) ein neuer AU-Grenzwert, der so genannte ‚Plakettenwert‘. Hierbei handelt es sich um einen Trübungswert, der bei der Typgenehmigung nach dem Verfahren der freien Beschleunigung ermittelt wird. Der ‚Plakettenwert‘ ist am Fahrzeug in der Regel am Typschild vermerkt und bei der AU-Durchführung als Grenzwert nachzuweisen. Krafthand-Online hat sich beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erkundigt, wie die praktische Umsetzung bisher verlaufen ist. mehr …