Kfz-Reparatur: Klärung der Mangelursache nicht Sache des Kunden
Während die Flut an Entscheidungen zum Gewährleistungsrecht im Kfz-Handel selbst den Rechtsexperten ‚erschlägt‘, finden sich im Reparaturrecht relativ wenig Urteile. Da der Reparaturauftrag nach der Rechtsprechung grundsätzlich dem Werkvertragsrecht folgt (OLG Karlsruhe, Az.: 10 U 341/91), kann in vielen Fällen auf das ebenfalls dieser Materie zugeordnete Baurecht zurückgegriffen werden. mehr …