Entspricht ein Fahrzeug nicht dem Umweltstatus, der mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet wird, so stellt das einen Mangel dar. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist damit unter Umständen möglich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in zwei gleichartig gelagerten Fällen die Frage zu klären, inwieweit eine falsch erteilte Umweltplakette als Mangel zu qualifizieren ist und damit den Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten (OLG, Az.: I-22 U 103/11; I-3 U 63/11). mehr …