Das OLG Oldenburg (Az.: 1 U 132/13) hat eine Kfz-Werkstatt dazu verurteilt, an ihren Kunden 6.250 Euro zu zahlen, da dieser auf einen falschen Rat hin sein Fahrzeug 197 Tage lang nicht nutzen konnte. Im konkreten Sachverhalt hatte der Kunde die Werkstatt aufgesucht, um festzustellen, warum sein Volkswagen T4, Baujahr 2001, Öl verlor. Vor diesem Werkstattaufenthalt wurde noch von einer anderen Werkstatt ein Austauschmotor eingebaut. mehr …