Thema: Neufahrzeug

Werkstattpraxis

Neufahrzeuge mit ‚erheblichem‘ Lackschaden nicht mehr ‚fabrikneu‘

Das OLG Hamm (Az.: 28 U 109/11) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Neufahrzeug, welches vor Auslieferung an den Kunden durch den Transport zum Händler einen ‚erheblichen‘ Lackschaden erleidet, auch dann nicht mehr als ‚fabrikneu‘ bezeichnet und verkauft werden darf, selbst wenn er den Schaden vollständig beseitigen kann. mehr …