Thema: Markenwerkstatt

Recht

Gebrauchtwagen: Nachbesserung auch bei einem fremden Betrieb möglich

Im Neuwagengeschäft ist es teilweise (je nach Marke im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) üblich: Der Käufer hat das Recht, Nachbesserungen innerhalb des Vertriebsnetzes ausführen zu lassen. Das heißt, es ist möglich, Mängel von einer Markenwerkstatt beheben zu lassen, bei der das Fahrzeug nicht erworben wurde. Die Kosten hierfür hat der Verkäufer des Pkws zu tragen. Im Gebrauchtwagenhandel existieren grundsätzlich keine derartigen Regeln. Dass aber auch Ausnahmen möglich sind, beweist ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 12 O 196/12): mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
Branche

Studie von Autoscout24: Autofahrern ist Qualität wichtiger als der Preis

Günstig oder gut? Wonach wählen Autofahrer in Deutschland ihre Werkstatt aus? Über die Hälfte (55 Prozent) ist der Meinung: Qualität schlägt den Preis. Nur 13 Prozent sind niedrige Kosten wichtiger. Das ergab eine Befragung des Marktforschungsinstituts puls im Auftrag von AutoScout24 unter 1.926 Fahrzeughaltern. Je älter das Auto, desto wichtiger wird jedoch das Finanzielle. mehr …

Ralf Lanzinger | | Branche