Stellt sich nach Abschluss eines Kaufvertrags heraus, dass der für diesen Pkw vereinbarte Gasumbau nicht möglich ist, weil der Fahrzeughersteller die entsprechende Anlage nicht freigegeben hat, liegt ein Mangel vor. Dieser berechtigt den Käufer, umgehend vom Kaufvertrag zurückzutreten, so der Tenor eines aktuellen Urteils des LG Leipzig (Az.: 4 O 3532/10, 04 O 3532/10). mehr …