Bei Vorschäden darf der Kunde konkreten Hinweis erwarten
Wenn ein Kfz-Profi bei einem Gebrauchtwagen unfallbedingte Vorschäden kennt, muss er das Fahrzeug vor dem Weiterverkauf auf eine fachgerechte, erfolgreiche Reparatur hin untersuchen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des KG Berlin (Az.: 8 U 42/10) hervor. mehr …