Eins, zwei oder drei?
Kfz-Verkäufer müssen ihre Kunden über die Anzahl der Vorbesitzer aus der Zulassungsbescheinigung ZB II aufklären. mehr …
Santander bietet mit DealerCare eine neue Versicherung für den Kfz-Handel. mehr …
Mobile.de hat die Einführung eines neuen Servicemodells gestartet: Kfz-Händler können ab sofort zwischen drei maßgeschneiderten Leistungspaketen wählen: ‚Kompakt‘, ‚Komfort‘ oder ‚Premium‘. Je nach Bedarf haben sie dabei die Möglichkeit, die Reichweite und innovative Funktionen zur Nachfragesteigerung von Mobile.de zu nutzen. mehr …
Seit vergangenem Samstag, 2. Juli 2016, können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. KRAFTHAND hat zusammengestellt, was Werkstätten und Kfz-Händler dazu wissen sollten. mehr …
In der Regel nehmen Kfz-Händler beim Verkauf eines Neufahrzeugs den Gebrauchtwagen ihres Kunden in Zahlung. Tritt der Kunde aufgrund von Mängeln am Neuwagen vom Kaufvertrag zurück, muss der Kunde auch sein Altfahrzeug wieder zurücknehmen, sofern der Händler das Fahrzeug noch nicht weiterveräußert hat. Der Kunde kann grundsätzlich nicht zwischen einem Ersatzanspruch und seinem Altwagen wählen, so das Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 447/10). mehr …
Was Unternehmer im Umgang mit ihren Kundendaten wissen müssen, welche Fallstricke im Werkstattauftrag lauern – diese und weitere unternehmensrelevante Fragen behandelt der 6. Deutsche Autorechtstag am 21. und 22. März in Königswinter bei Bonn. Der ZDK veranstaltet das Expertenforum gemeinsam mit dem ADAC und dem Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK). mehr …
NGK Spark Plug Europe hat einen neuen Flyer für Werkstatt und Handel mit Informationen zu seinem Zündleitungssortiment und den technischen Aspekten herausgebracht. Mit 700 Zündleitungssätzen für über 6.500 Applikationen erreicht das Sortiment Unternehmensangaben zufolge eine Marktabdeckung von 96 Prozent. mehr …
Der Kfz-Händler ist bei Abschluss von Nachbesserungsarbeiten nicht verpflichtet, gegenüber dem Käufer zuzusichern, dass mit der Reparaturmaßnahme der Defekt und somit der Mangel am Fahrzeug endgültig beseitigt sei, so das OLG Saarbrücken (Az.: 4 U 152/02-20). Der Käufer kann insofern allein aufgrund dieser Weigerung nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. mehr …