Gutscheine, die der Kfz-Profi seinen Kunden ausstellt, um Folgeaufträge zu generieren, können gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen. Dies soll insbesondere bei Instandsetzungen gelten, die zur Abrechnung gegenüber Kaskoversicherungen berechtigen, so das OLG Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 31/13). mehr …