Immer wieder stützen verärgerte oder enttäuschte Käufer ihre Klagen auf Mängel im Lack. Beliebter Grund sind sogenannte Hologramme, also Schlieren, die häufig an Abschlüssen, Kanten oder Übergängen auftreten. Allerdings sind angesichts der Vielzahl der Fälle mittlerweile viele Gerichte sensibilisiert. Im Zweifel entscheidet ein Gutachten, wie auch im Fall des OLG Düsseldorf (Az.: I-3 U 23/14, 3 U 23/14): mehr …