Für viele Kfz-Profis ein Graus: die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger, der über das Internetportal www.unternehmensregister.de jederzeit – auch von Mitbewerbern und Kunden – kostenlos abgerufen werden kann. Diese Pflicht trifft zwar in der Regel nur Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs und gleichgestellte Gesellschaften wie die GmbH & Co.KG), bisher war dies allerdings größenunabhängig, sodass auch kleinere GmbHs ihre Zahlen preiszugeben hatten. mehr …