Mangel oder doch normale Abnutzungserscheinungen – der ewige Streit geht in eine weitere Runde. Normale Verschleißerscheinungen berechtigen nicht zur Gewährleistung, sondern sind Folge eines Alterungsprozesses und damit in der Regel Teil der Beschaffenheit eines Fahrzeugs. Wann dieser natürliche Alterungsprozess überschritten ist, soll anhand eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Hamm sowie weiterer Beispiele aufgezeigt werden. mehr …