In einer aktuellen Entscheidung kommt das Amtsgericht Pankow-Weißensee (Az.: 2 C 230/13) zu dem Schluss, dass bei einem Fahrzeug, welches bereits 162.000 km abgeleistet hat, ein Defekt am Zweimassenschwungrad durch den altersbedingten Verschleiß verursacht wurde. Für einen Mangel, der zur Gewährleistung führen würde, bleibt kein Raum mehr …