Um einen Wettbewerbsnachteil für freie Werkstätten auszuräumen, hat die EU die Fahrzeughersteller mit dem Inkrafttreten der Euro 5 dazu verpflichtet, Reparaturinformationen freizugeben. Außerdem soll die EU-Verordnung den ‚Freien‘ auch das Reprogrammieren (Flashen) von Steuergeräten via dem standardisierten Pass-Thru-Verfahren ermöglichen. mehr …