Beschaffenheitsbeschreibungen auf der Internetplattform ‚eBay’ sind Teil eines verbindlichen Angebots und nachträglich nicht revidierbar, so das KG Berlin in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 U 179/10). Im konkreten Fall hatte der später verklagte Kfz-Händler ein Fahrzeug, das unter anderem als ’scheckheftgepflegt‘ ausgezeichnet wurde, zur Versteigerung angeboten. mehr …