In diversen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof Bedingungen in Garantieverträgen für unwirksam erklärt, da sie den Kunden unangemessen benachteiligen (BGH, Az.: VIII ZR 354/08). Insbesondere dann, wenn sich der Garantiegeber (etwa der Fahrzeughersteller) seine Leistungspflicht davon abhängig macht, dass der Garantienehmer (der Kunde) sein Fahrzeug regelmäßig warten lässt – ohne Rücksicht darauf, dass etwa das Versäumen der Wartung oder Inspektion überhaupt nicht zum Garantiefall führen könnte beziehungsweise zum Garantiefall geführt hat (BGH, Az.: VIII ZR 354/08). mehr …