Der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 374/11) hat sich in einem aktuellen Fall mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Käufer eines Neufahrzeugs die fehlende Fabrikneuheit eines Fahrzeugs als Grund für seinen Rücktritt vom Kaufvertrag heranziehen darf. Und zwar vor dem Hintergrund, dass Schäden, die bei der Auslieferung vorlagen, vom Händler vor der eigentlichen Fahrzeugübergabe beseitigt wurden – wenn auch nur unzureichend. mehr …