Ab 1. Januar 2018 müssen Werkstätten im Rahmen der AU wieder generell am Endrohr messen (KRAFTHAND berichtete). Details zu dieser vom Bundesrat beschlossenen Verschärfung der Abgasuntersuchung finden sich in der „Leitfadenversion 5 Revision 01“, die KRAFTHAND in der Ausgabe 22/2017 (Erscheinungstermin 25. November) veröffentlichen wird. Für Werkstätten heißt das, dass sie ihre AU-Geräte entsprechend vorbereiten müssen. mehr …