Kfz-Werkstätten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze und -verordnungen zu informieren. Diese Informationen müssen gut sichtbar ausgehängt werden. Die aktuelle Fassung des Buchs ‚Die neuen aushangpflichtigen Gesetze‘ enthält Vorschriften aus den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, Elternzeit, Arbeitsschutz, Gleichbehandlung und Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. mehr …