Neben dem eigentlichen Reparaturauftrag hat der Kfz-Profi noch weitere Pflichten gegenüber seinem Kunden zu erfüllen – Teil 3. In den ersten beiden Teilen der Beitragsreihe zu den sogenannten vertraglichen Neben- und Fürsorgepflichten einer Werkstatt (KRAFTHAND 6/2011, Seite 52; 9/2011, Seite 90) standen im Einzelnen die Aufklärungs-, Beratungs-, und Hinweispflichten eines Kfz-Profis im Fokus. Im dritten und letzten Teil geht es um die Fürsorge-, Obhuts- und Sicherungspflichten. mehr …