Der BGH hat mit Urteil vom 11.10.2011, AZ VI ZR 46/10, die Reichweite der Haftung für den Benutzer eines Mietwagens neu geregelt. Der Fall betrifft sowohl Sachverhalte, in denen ein Mietwagen privat angemietet wird, als auch solche Fälle, in denen der Benutzer des Mietwagens diesen von seinem Arbeitgeber angemietet erhält. mehr …