Nach wie vor gibt die Frage, ob im Rahmen des Schadensmanagements das Mietwagenunternehmen, von dem der Geschädigte sein Mietfahrzeug bezieht, direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen kann, Anlass zur Diskussion. Die Fülle der Urteile, meist von Amts- und Landgerichten gefällt, lassen nicht den Schluss auf eine einheitlich verbindliche Richtschnur zu. mehr …