Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 05.04.2011, AZ 22 U 67/09 festgelegt, welche Partei bei einem Verkehrsunfall die Kosten im gerichtlichen Verfahren tragen muss. Im konkreten Fall ging es um den Hergang eines Verkehrsunfalls. Das Gericht ermittelte, dass der Unfallverursacher 50 Prozent des Schadens zu tragen habe. mehr …