Das LG Flensburg hat in einem Urteil vom 24.08.2011, AZ 4 O 9/11 geurteilt, dass eine Vollkaskoversicherung zurecht ihre Leistungspflicht um 50 Prozent kürzen kann, wenn der verunfallte Fahrer einen alkoholbedingten Fahrfehler bei 0,4 Promille begangen hat. mehr …